Kindergeld - solange Eltern leben
Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Behinderung muss vorliegen, bereits
vor der Vollendung des 27. Lebensjahres
- Kind darf kein eigenes Arbeitseinkommen
haben
- Bruttoeinnahmen (z.B. Rente) dürfen
7680,00€ im Jahr nicht übersteigen
Jede Änderung der finanziellen Situation des Kindes
ist meldepflichtig. Die rechtliche Grundlage dieser Information bildet
§ 32 Abs. 4 des Steuereinkommensgesetzes.
Viel Erfolg!!
letzte Aktualisierung am 26.11.2004
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