Pflegegrad | Geldleistung bei Pflege durch Familienangehörige Beträge ab 01.01.2024 |
Geldleistung bei Inanspruchnahme von Sachleistungen
(Pflegedienst) Beträge ab 01.01.2024 |
---|---|---|
I |
0- € |
Betreuungspauschale * 125,- € |
II |
(Beratungsgespräch alle 3 Monate) 316-€ |
724-€ |
III |
(Beratungsgespräch alle 3
Monate) 545-€ |
1363-€ |
IV |
(Beratungsgespräch alle 3 Monate)
728-€ |
1693-€ |
V |
(Beratungsgespräch alle 3 Monate) 901-€ |
2095-€ |
LK | Leistung | enthält |
---|---|---|
1 240 Punkte | kleine Morgen-und Abendtoilette | An-und Auskleiden, Teilkörperwäsche, Mund-und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren |
2 400 Punkte | große Morgen-und Abendtoilette | An-und Auskleiden, Ganzkörperwäsche, Mund-und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren |
3 140 Punkte | Teilkörperpflege | An-und Auskleiden, Teilkörperwäsche |
4 300 Punkte | Ganzkörperpflege | An-und Auskleiden, Ganzkörperwäsche, |
5 50 Punkte | Hilfe beim Bett gehen | Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes |
6 130 Punkte | Lagern, Betten und Mobilisieren | Betten machen, Lagern und Förderung der Beweglichkeit |
7 250 Punkte | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Hilfe beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme |
8 300 Punkte | Sondenkost | Aufbereitung und Verabreichung von Sondenkost |
9 50 Punkte | Darm- und Blasenentleerung | Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung |
10 70 Punkte | Wohnung verl./aufs. | An-und Auskleiden in diesem Zusammenhang, Treppensteigen |
11 600 Punkte | Begleitung | Begleitung bei Aktivitäten (nur wenn Erscheinen unbedingt notwendig) |
12 180 Punkte | Beheizen der Wohnung | Bereitstellung und Entsorgung des Heizmaterials (Ofenheizung) |
13 150 Punkte | Reinigung der Wohnung | Reinigung des unmittelbaren Wohnbereichs, Trennung und Entsorgung des Abfalls |
14 360 Punkte | Wäsche waschen/wechseln | Pflege- und Einräumen der Wäsche |
15 150 Punkte | Einkaufen | Erstellung eines Einkaufs- und Speiseplanes, Unterbringung der eingekauften Gegenstände |
16 270 Punkte | Zubereitung einer Mahlzeit | Zubereitung einer warmen Mahlzeit im häuslichem Bereich |
17 60 Punkte | sonst. Mahlzeit | gemeint sind hier keine Zwischenmahlzeiten |
Bei der Betreungspauschalw handelt es sich um
eine Entlastungsleistung für die Pflegeperson. Sie steht in
allen Pflegegraden zur Verfügung und beträgt 125 € pro Monat.
Sie kann nur durch den Pflegedienst oder andere helfende
Leistungserbringer mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wird
sie nicht genutzt, somiert sie sich bis zu 3 Jahre auf. Daach
verfällt der Betrag für die zurückliegenden Jahre.
letzte Aktualisierung 10.09.2023
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