Ich freue mich, Ihnen ab heute mehr bieten zu können. Wie immer bin ich für jeden Hinweis dankbar.



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Urteil
Aktenzeichen
Gericht

gegen Rückstufung in der Pflegeversicherung
S 4 P 50/97
SG Gelsenkirchen
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Ladestrom für E-Rollstuhl
B 9 V 10/00
BSG 9. Senat
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Zur Rechtmäßigkeit der Abschmelzung des Auffüllbetrages bei der Rente steht eine richterliche Entscheidung an. Anträge zur Prüfung können bei allen Rententrägern gestellt   werden. (Quelle: Thüringer Allgemeine vom 14.04.04)


Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist über die Rechtmäßigkeit des Auffüllbetrages doch noch nicht entgültig entschieden, da die Klage derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.


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